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Terrasse genehmigungspflichtig? Was die Bundesländer sagen

Ist eine Terrasse genehmigungspflichtig? Ebenerdige Terrassen sind meist verfahrensfrei – mit Gesetzesstellen für NRW, Bayern, BW und Schleswig-Holstein.

Veröffentlicht am · 6 Min. Lesezeit · Von Free Deck Board Calculator · So recherchieren wir

Eine ebenerdige Terrasse ist in Deutschland in der Regel nicht genehmigungspflichtig: Die Landesbauordnungen von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein führen Terrassen ausdrücklich als verfahrensfreie Vorhaben auf, Baden-Württemberg bis 30 m² Grundfläche im Innenbereich. Genehmigungspflichtig werden kann es bei Dachterrassen, hohen aufgeständerten Terrassen, Überdachungen über den Freigrenzen und größeren Aufschüttungen oder Stützmauern.

„Verfahrensfrei“ heißt aber nicht „regelfrei“. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrecht und Absturzsicherung gelten trotzdem. Unten finden Sie die genauen Gesetzesstellen, die typischen Grenzfälle und eine Checkliste für den Anruf beim Bauamt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde.

Ist eine Terrasse genehmigungspflichtig? Das Baurecht ist Ländersache

Eine bundesweite Regel gibt es nicht. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung mit einem Katalog verfahrensfreier Bauvorhaben. Was dort steht, dürfen Sie ohne Bauantrag bauen. Die Terrasse taucht dort meist in der Sammelnummer für „unbedeutende Anlagen“ auf, zusammen mit Markisen, Rollläden und Hauseingangsüberdachungen.

So steht es in vier Landesbauordnungen (Wortlaut geprüft am 05.10.2026):

BundeslandGesetzesstelleWas dort steht
Nordrhein-Westfalen§ 62 Abs. 1 Nr. 15 f BauO NRW„andere unbedeutende Anlagen oder unbedeutende Teile von Anlagen wie Hauseingangsüberdachungen, Markisen, Rollläden, Terrassen, Maschinenfundamente“
BayernArt. 57 Abs. 1 BayBOTerrassen stehen in der Liste der unbedeutenden Anlagen („Hauseingangsüberdachungen, Markisen, Rollläden, Terrassen, Maschinenfundamente …“)
Baden-WürttembergAnhang zu § 50 Abs. 1 LBO, Nr. 1 l„Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, außer Dachterrassen“
Schleswig-Holstein§ 61 Abs. 1 Nr. 15g LBO (Merkblatt Bauaufsicht Kiel)„(andere) unbedeutende Anlagen … wie Hauseingangsüberdachungen, Markisen, Rollläden, Terrassen …“

Für die übrigen Bundesländer schauen Sie in den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben Ihrer Landesbauordnung, meist im Paragrafen über „verfahrensfreie Bauvorhaben“. Ebenerdige Terrassen sind dort in aller Regel erfasst. Die Grenzen für Überdachungen, Aufschüttungen und Mauern unterscheiden sich aber von Land zu Land.

Achtung Baden-Württemberg: Hier ist die Freistellung an zwei Bedingungen geknüpft, nämlich Innenbereich und bis 30 m². Eine 6 × 6 m große Terrasse (36 m²) oder eine Terrasse im Außenbereich fällt nicht unter diese Nummer.

Was „verfahrensfrei“ nicht bedeutet

Auch eine verfahrensfreie Terrasse muss alle materiellen Vorschriften einhalten. Das schreiben die Bauordnungen ausdrücklich vor. Prüfen Sie vor dem Bau vor allem:

  • Bebauungsplan: Er kann festlegen, welche Flächen überbaut werden dürfen, und manchmal auch Materialien oder Gestaltung. Den Plan bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde, oft auch online.
  • Abstandsflächen und Nachbarrecht: Ebenerdige Terrassen sind meist unkritisch. Erhöhte Terrassen, Sichtschutzwände und Überdachungen an der Grundstücksgrenze können aber eigene Regeln auslösen. Wie hoch Sie an der Grenze bauen dürfen, regelt Ihre Landesbauordnung bzw. das Nachbarrechtsgesetz Ihres Landes.
  • Denkmalschutz: An Kulturdenkmalen oder in ihrer Umgebung kann eine Erlaubnis nötig sein, auch für sonst freie Vorhaben. Zuständig ist dann die Denkmalschutzbehörde.
  • Standsicherheit: Die Konstruktion muss sicher sein, auch ohne Prüfung durch das Amt.

Wann eine Terrasse genehmigungspflichtig werden kann

Dachterrassen

Baden-Württemberg schließt Dachterrassen ausdrücklich aus. Auch in anderen Ländern meinen die Bauordnungen mit „Terrasse“ eine Fläche am Gebäude auf oder knapp über Geländeniveau. Eine Dachterrasse greift in das Gebäude ein (Statik, Abdichtung, Brandschutz) und läuft praktisch immer über das Bauamt.

Aufgeständerte Terrassen

Ab etwa 60 cm über Gelände gelten Terrassen nach Praxiswissen Holz als aufgeständert und müssen als tragende Konstruktion geplant werden. Dann dürfen WPC und modifizierte Hölzer nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) oder ETA eingesetzt werden (Praxiswissen Holz, hagebau). Der GD Holz nennt ab 65 cm Deckhöhe zusätzliche statische und bauaufsichtliche Anforderungen. Das ist zunächst eine technische Grenze, keine Genehmigungsgrenze. Ob eine hohe Terrasse noch als „unbedeutende Anlage“ durchgeht, sollten Sie aber unbedingt beim Bauamt klären. Mehr zum Bau im Beitrag Terrasse auf Stelzen.

Überdachungen

Für das Dach über der Terrasse gelten eigene Grenzen:

  • Bayern: „Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²“ sind verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO).
  • Schleswig-Holstein: Überdachungen ebenerdiger Terrassen bis 30 m² und 3 m Tiefe. Mit seitlichen Wänden gilt das nicht mehr, dann ist ein Bauantrag nötig (Kieler Merkblatt).
  • Baden-Württemberg: Terrassen und Überdachungen zusammen bis 30 m² im Innenbereich.

Aufschüttungen und Stützmauern

Am Hang wird oft aufgeschüttet oder abgefangen. Auch dafür gibt es Grenzen:

  • NRW: Aufschüttungen und Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe und bis 30 m² Grundfläche (im Außenbereich bis 400 m²) sowie Mauern einschließlich Stützmauern bis 2 m Höhe sind verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 9 und Nr. 7 a BauO NRW).
  • Bayern: Aufschüttungen bis 2 m Höhe und 500 m² Fläche, Mauern einschließlich Stützmauern und Terrassentrennwände bis 2 m Höhe (Art. 57 Abs. 1 BayBO).
  • Baden-Württemberg: Stützmauern bis 2 m Höhe (Anhang zu § 50 LBO, Nr. 7 c).

Geländer: die Pflicht, die oft vergessen wird

Unabhängig von der Genehmigung müssen hohe Terrassen gesichert werden. Nach § 38 BauO NRW sind begehbare Flächen zu umwehren, die an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen. Die Umwehrung muss bei 1 bis 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m hoch sein. Praxiswissen Holz weist darauf hin, dass je nach Bundesland schon ab 50 cm Terrassenhöhe ein Geländer erforderlich sein kann und Öffnungen 120 mm nicht überschreiten sollten.

Der Ratgeber Geländerhöhe und Stababstand erklärt die Details. Mit dem Geländer-Rechner zählen Sie Pfosten und Stäbe.

Was passiert ohne nötige Genehmigung?

Wenn eine Terrasse genehmigungspflichtig war und ohne Genehmigung gebaut wurde, kann die Bauaufsicht die Arbeiten stilllegen, die Nutzung untersagen oder den Rückbau anordnen. Außerdem sind Bußgelder möglich. Wie hoch sie ausfallen, regelt die Bauordnung des jeweiligen Landes. Häufig lässt sich eine Genehmigung nachträglich beantragen, sicher ist das aber nicht. Ein kurzer Anruf beim Bauamt vorher ist deutlich günstiger.

Checkliste für den Anruf beim Bauamt

Mit diesen Angaben bekommen Sie meist eine schnelle Auskunft:

  1. Lage: Adresse, Flurstück, Innen- oder Außenbereich, gibt es einen Bebauungsplan?
  2. Größe: Länge × Breite in Metern und Grundfläche in m². Die Fläche messen Sie mit dem Rechner für die Terrassenfläche.
  3. Höhe: Oberkante Belag über Gelände, an der höchsten Stelle.
  4. Abstand zur Grundstücksgrenze und geplanter Sichtschutz.
  5. Bauweise: am Haus befestigt oder freistehend (siehe Ratgeber freistehend oder am Haus), mit oder ohne Überdachung, Aufschüttung oder Stützmauer.
  6. Material: besonders bei aufgeständerten Terrassen mit WPC (abZ/ETA).

Eine Schritt-für-Schritt-Planung inklusive dieser Fragen finden Sie im Ratgeber Terrasse planen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für eine Holzterrasse eine Baugenehmigung?

Für eine ebenerdige Holzterrasse in der Regel nicht. NRW, Bayern und Schleswig-Holstein nennen Terrassen ausdrücklich als verfahrensfrei, Baden-Württemberg bis 30 m² im Innenbereich. Dachterrassen, hohe aufgeständerte Terrassen und Überdachungen über den Freigrenzen können genehmigungspflichtig sein.

Wie hoch darf eine Terrasse ohne Baugenehmigung sein?

Eine feste Zentimetergrenze nennen die geprüften Landesbauordnungen für Terrassen nicht. Gemeint sind Terrassen auf oder knapp über Geländeniveau. Ab etwa 60 bis 65 cm gilt eine Terrasse technisch als aufgeständert und braucht eine statische Planung. Ab 1 m Absturzhöhe ist zum Beispiel in NRW ein Geländer Pflicht. Klären Sie hohe Terrassen immer vorab mit dem Bauamt.

Ist eine Terrasse in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig?

Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich sind dort bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei, Dachterrassen ausgenommen (Anhang zu § 50 LBO, Nr. 1 l). Größere Terrassen oder Terrassen im Außenbereich sollten Sie mit dem Baurechtsamt abstimmen.

Muss ich die Terrasse beim Bauamt anmelden?

Für verfahrensfreie Vorhaben ist in der Regel kein Antrag nötig. Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht müssen Sie trotzdem einhalten. Bei Unsicherheit gibt Ihnen die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises eine verbindliche Auskunft.

Wenn Ihre Terrasse höher wird, planen Sie die Absturzsicherung gleich mit dem Geländer-Rechner.

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